Pflegegeldrechner
Im Jahr 2017 wurde das Pflegesystem umgestellt und die Pflegestufen werden durch die sog. Pflegegrade ersetzt. Anspruch auf Pflegegeld besteht, sobald ein Pflegebedürftiger in häuslicher Umgebung von seinen Angehörigen oder anderen Personen gepflegt wird. Nutzen Sie den nachfolgenden Rechner, um die Höhe des Pflegegeldes zu ermitteln.
Rechner
Ergebnis der Berechnung
Pflegegeldanspruch
Sachleistungsanspruch
(ambulanter Pflegedienst)
(ambulanter Pflegedienst)
Sachleistungsverbrauch
Pflegegeld
Leistungen tabellarisch
Leistungen | Pflegegrad | ||||
---|---|---|---|---|---|
Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 | |
Pflegegeld | - | 332 € | 573 € | 765 € | 947 € |
Pflegesachleistungen | - | 761 € | 1432 € | 1778 € | 2200 € |
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden) |
125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Leistungsbetrag (vollstationär) |
125 € | 770 € | 1262 € | 1775 € | 2005 € |
Weitere Leistungen der Pflegeversicherung
Leistungen | Pflegegrad | ||||
---|---|---|---|---|---|
Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 | |
Entlastungsbetrag | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € | 125 € |
Verhinderungspflege | 1612 € | 1612 € | 1612 € | 1612 € | |
Kurzzeitpflege | Entlastungsbetrag (bis 125 €) einsetzbar |
1612 € | 1612 € | 1612 € | 1612 € |
Tages-/ Nachtpflege | Entlastungsbetrag (bis 125 €) einsetzbar |
689 € | 1298 € | 1612 € | 1995 € |
Ermittlung des Pflegebedarfs / Pflegebegutachtung
Zur Ermittlung des Pflegebedarfs stattet ein MdK-Begutachter dem Pflegebedürftigen einen Hausbesuch ab und nimmt eine Einschätzung vor. Er beurteilt dabei Selbständigkeit, Fähigkeiten und Beeinträchtigungen des Betroffenen (6 neue Module), die aktuelle Versorgungssituation, den Wohnbereich und das Vorhandensein von Hilfsmitteln und den Umgang damit.
Bewertungsmodule für Beeinträchtigungen und Fähigkeitsstörungen
Modul 1: Mobilität
Kann der Betroffene ohne personelle Unterstützung eine bestimmte Körperhaltung einnehmen und wechseln und sich eigenständig fortbewegen?
- Ausschließlich motorische Fähigkeiten werden bewertet
- Nur körperliche Aspekte wie Kraft, Balance und Koordination werden berücksichtigt
- Einsatz von Hilfsmitteln: kann der Betroffene selbständig damit umgehen?
- Gewichtung: 10% bei Berechnung des Pflegegrades
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Beurteilung von kognitiven Funktionen und Aktivitäten wie Erkennen, Entscheiden oder Steuern und Überprüfung der Fähigkeiten, sich mit seiner Umwelt auszutauschen:
- Kann der Betroffene mit seinen Mitmenschen kommunizieren?
- Erkennt er sie?
- Kann er sich räumlich und zeitlich orientieren?
- Kann er Situationen bewerten, Gefahren erkennen und Bedürfnisse kommunizieren?
- Gewichtung: Modul 2 und 3: nur der jeweils höher gewichtete Punktwert -> 15 % bei Berechnung des Pflegegrades
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Bewertet werden Auffälligkeiten bei der Selbststeuerung:
- Schädigt der Betroffene sich oder andere durch Aggression, ist er depressiv oder leidet er unter Ängsten?
- Ist aufgrund der Verhaltensweisen personelle Unterstützung nötig?
- Wie häufig des treten Symptome mit personellem Unterstützungsbedarf auf?
Modul 4: Selbstversorgung
Wie sieht es mit der Fähigkeit zur selbständiger Körperpflege, selbst zu essen, zu trinken und zum selbständigem Toilettengang aus?
- Kann der Betroffene die Aktivität selbständig durchführen? (unabhängig davon, ob die Selbständigkeit aufgrund körperlicher oder mentaler Schädigungen eingeschränkt ist)
- Gewichtung: 40% bei Berechnung des Pflegegrades
Modul 5: Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Wie wird selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten medizinischen Anforderungen bewältigt?
- Medikamenteneinnahme, Injektionen, Blutdruck-Messung, therapeutische Anwendungen
- Pflege eines künstlichen Darmausgangs, regelmäßiges Einmalkathetisieren
- notwendige Unterstützung bei regelmäßigen Terminen außer Haus (Arztbesuche, Physiotherapie)
- Wie häufig ist personelle Unterstützung nötig?
- Gewichtung: 20% bei Berechnung des Pflegegrades
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Wie wird die Fähigkeit zur selbständiger Gestaltung des Alltagslebens, Interaktion mit Personen im direkten Umfeld und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte außerhalb des direkten Umfeldes des Betroffenen beurteilt?
- Kann der Betroffene den Tagesablauf nach individuellen Gewohnheiten und Vorlieben einteilen, bewusst gestalten und ggf. an äußere Veränderungen anpassen?
- Gewichtung: 15 % bei Berechnung des Pflegegrades
Gewichtung der Module
Ermittlung des Pflegegrades
Pflegegrad 1 | 12,5 -26, 9 Punkte | Selbständigkeit nur gering beeinträchtigt |
Pflegegrad 2 | 27 - 47,4 Punkte | Selbständigkeit erheblich beeinträchtigt |
Pflegegrad 3 | 47,5 - 69,9 Punkte | Selbständigkeit schwer beeinträchtigt |
Pflegegrad 4 | 70 - 89,9 Punkte | Selbständigkeit schwerst beeinträchtigt |
Pflegegrad 5 | 90 - 100 Punkte | Besondere Bedarfskonstellation vorhanden |
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr